SK + Kollegen

Jahresabschluss in München

Jahresabschluss mit SK + Kollegen

Ein Jahresabschluss ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch von zentraler Bedeutung für die strategische Unternehmensführung. Er bildet die Grundlage für wichtige Entscheidungen und dient als Informationsquelle und Entscheidungskriterium für Banken, Geschäftspartner und Gläubiger. Ein sorgfältig erstellter Jahresabschluss kann entscheidend für den Erhalt einer Finanzierung sein.

Bei SK + Kollegen, Ihrem Steuerberater in München, bieten wir umfassende Dienstleistungen zur Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Wir heben uns durch unsere tiefgehende Analyse, persönliche Beratung und den Einsatz modernster digitaler Tools ab. Mit SK + Kollegen profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Ihre finanzielle Gesundheit.

Aufgaben & Leistungen
die wir für Sie übernehmen

01. Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Für kleinere Unternehmen und Freiberufler, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, erstellen wir Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR). Diese Methode vereinfacht die Gewinnermittlung, indem nur die tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Wir erfassen und analysieren Ihre Finanztransaktionen präzise, um eine korrekte EÜR zu gewährleisten, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Wir helfen Ihnen dabei, einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Lage zu behalten. Unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung und sorgen dafür, dass Ihre EÜR stets fristgerecht und korrekt erstellt wird. 

02. Erstellung des handelsrechtlichen Abschlusses

Der handelsrechtliche Jahresabschluss umfasst die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie gegebenenfalls den Anhang oder, bei Kleinstkapitalgesellschaften, die Angaben unter der Bilanz. Wir erstellen Ihren handelsrechtlichen Abschluss detailliert und präzise, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erfüllt werden.

Zusätzlich übernehmen wir die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger, um die Transparenz gegenüber Gesellschaftern und anderen Interessengruppen sicherzustellen. Unsere Expertise in der handelsrechtlichen Bilanzierung gewährleistet, dass alle relevanten Informationen korrekt erfasst und dargestellt werden, wodurch Vertrauen und Glaubwürdigkeit gegenüber Ihren Stakeholdern gestärkt werden.

03. Erstellung des steuerlichen Abschlusses

Der steuerliche Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und Besteuerung Ihres Unternehmens. Grundsätzlich kann der steuerliche Gewinn aus dem handelsrechtlichen Ergebnis abgeleitet werden. Oftmals müssen jedoch aufgrund steuerlicher Gesetzgebung Bilanzposten abweichend angesetzt oder bewertet werden, was die Erstellung einer separaten Steuerbilanz erforderlich macht. Bei Personengesellschaften ist häufig zusätzlich die Erstellung sogenannter Sonder- und Ergänzungsbilanzen notwendig.

Unsere Experten erstellen den steuerlichen Abschluss inklusive der Übermittlung der e-Bilanz an das Finanzamt und sorgen dafür, dass alle steuerlichen Anforderungen präzise und fristgerecht erfüllt werden.

04. Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen

Neben dem Jahresabschluss erstellen wir alle erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen, wie Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen. Wir sorgen dafür, dass alle Erklärungen korrekt und pünktlich eingereicht werden, um steuerliche Risiken zu minimieren.

Unsere umfassende Betreuung ermöglicht Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir uns um Ihre steuerlichen Pflichten kümmern. Durch unsere Expertise in der steuerlichen Beratung können wir Ihnen auch wertvolle Hinweise zur Steueroptimierung geben und so zur finanziellen Stabilität und Effizienz Ihres Unternehmens beitragen.

05. Analyse und Beratung zur Optimierung des Jahresabschlusses

Wir bieten eine umfassende Analyse Ihres Jahresabschlusses und beraten Sie zu Optimierungsmöglichkeiten, insbesondere zu Bilanzierungswahlrechten und größenabhängigen Erleichterungen. Bilanzierungswahlrechte ermöglichen es Ihnen, bestimmte Bilanzposten nach unterschiedlichen Methoden anzusetzen, um Ihre finanzielle Situation optimal darzustellen. Größenabhängige Erleichterungen, wie die Möglichkeit, bestimmte Angaben unter der Bilanz statt in einem Anhang zu machen, können den administrativen Aufwand reduzieren.

Unsere maßgeschneiderten Lösungen helfen Ihnen, finanzielle Herausforderungen zu bewältigen und Ihre Unternehmensziele zu erreichen. Mit unserer Unterstützung sind Sie bestens gerüstet für zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen und Veränderungen.

Welche Unterlagen werden benötigt

Für die Erstellung des Jahresabschlusses benötigen wir verschiedene Unterlagen, die vollständig und fristgerecht eingereicht werden müssen. Der Umfang der benötigten Unterlagen hängt stark davon ab, ob Sie die Finanz- und Lohnbuchhaltung selbst erstellen oder wir dies für Sie übernehmen und ob Sie DATEV Unternehmen online nutzen:

SK + Kollegen

Ihre Finanzen, Unsere Leidenschaft

Warum persönliche Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Ihre persönlichen Bedürfnisse bei der Erstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere, für welche Zwecke der Abschluss benötigt wird. Soll eine Finanzierung beantragt werden oder müssen Kapitalgeber über das laufende Ergebnis informiert werden, ist es wichtig, handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte auszuüben, um wirtschaftliche Stärke zu zeigen. Soll dagegen die Steuerbelastung minimiert werden, sollten alle steuerlichen Erleichterungen genutzt werden.

Durch unsere individuelle Beratung stellen wir sicher, dass Ihr Jahresabschluss optimal auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt ist und Ihre Ziele unterstützt.

Ihre Vorteile bei der Jahresabschluss-
erstellung

Individuelle
Anpassung
Wir berücksichtigen Ihre spezifischen Ziele und Bedürfnisse, um den Jahresabschluss optimal auf Ihre Anforderungen abzustimmen.
Umfassende
Optimierung
Unsere Experten beraten Sie zu Bilanzierungswahlrechten und steuerlichen Erleichterungen, um Ihre finanzielle Situation bestmöglich darzustellen und zu optimieren.
Sicherheit und Präzision
Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Ihr Jahresabschluss präzise und fristgerecht erstellt wird.

Transparente Kostenübersicht

Unsere transparente Kostenübersicht ermöglicht es Ihnen, die anfallenden Gebühren klar zu verstehen. Unten finden Sie eine Preisliste zum Download mit typischen Kostenbeispielen.

Unser Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Die in der Kostenübersicht angegebenen Gebührensätze basieren darauf, dass alle Unterlagen fristgerecht, vollständig und digital eingereicht wurden. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

Relevante Änderungen und Entwicklungen beim Jahresabschluss.

Wachstumschancengesetz: Wichtige Änderungen in Bezug auf den Jahresabschluss

Das Wachstumschancengesetz bringt mehrere Änderungen, die sich auf den Jahresabschluss auswirken. Eine wichtige Neuerung ist die Anhebung der Geschenkegrenze auf 50 Euro. Bisher durften Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro überstiegen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt nun die neue Grenze von 50 Euro, was Unternehmen mehr Flexibilität bei kleinen Zuwendungen an Geschäftspartner bietet.

Eine weitere bedeutende Änderung ist die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA). Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum 1. Januar 2020 eingeführt und mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Aufgrund der derzeitigen Krisensituation kann die degressive Abschreibung nun auch für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt worden sind. Allerdings darf der anzuwendende Prozentsatz höchstens das Zweifache der bei der linearen Jahres-AfA in Betracht kommenden Prozentsätze betragen und 20 % nicht übersteigen.

Zusätzlich wurde die Möglichkeit zur Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG erweitert. Bisher konnten Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr der Investition nicht überschritten, bis zu 20 % der Investitionskosten abschreiben. Zukünftig können bis zu 40 % der Investitionskosten abgeschrieben werden. Diese Änderungen gelten für Anschaffungen von Wirtschaftsgütern nach dem 31. Dezember 2023.

Gestrichen wurde hingegen die geplante Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 Euro auf 1000 Euro.

Weitere Leistungen

Bei SK + Kollegen bieten wir kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern sowie vermögenden Privatpersonen mit Schwerpunkt auf Immobilien eine vollumfängliche Betreuung in allen steuerlichen Belangen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Jahresabschluss dokumentiert den finanziellen Zustand eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres. Er umfasst die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie ggf. den Anhang und den Lagebericht. Der Jahresabschluss ist wichtig, da er als Grundlage für strategische Entscheidungen dient und als Informationsquelle für Banken, Geschäftspartner und Gläubiger fungiert. Ein sorgfältig erstellter Jahresabschluss kann entscheidend für den Erhalt einer Finanzierung sein.

In der Regel muss der Jahresabschluss in den ersten 3 Monaten des folgenden Geschäftsjahres erstellt werden. Für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften gilt eine Höchstfrist von 6 Monaten, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht.

Eine verspätete Einreichung des Jahresabschlusses kann zu Ordnungsgeldern und einem Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern und Gläubigern führen. Darüber hinaus kann es zu Nachteilen bei der Kreditvergabe kommen und gesetzliche Sanktionen drohen.

Wir übernehmen die komplette Erstellung Ihres Jahresabschlusses, einschließlich der Bilanz, GuV und des Anhangs. Zusätzlich sorgen wir für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und übernehmen die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger. Unsere Experten stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite, um einen präzisen und fristgerechten Jahresabschluss zu gewährleisten.

Ja, wir bieten umfassende Analysen und Beratungen zur Optimierung Ihres Jahresabschlusses. Dazu gehört die Nutzung von Bilanzierungswahlrechten, die Berücksichtigung größenabhängiger Erleichterungen und die Beratung zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten. Ziel ist es, Ihre finanzielle Situation bestmöglich darzustellen und Ihre Steuerlast zu minimieren.

Steuerliche Wahlrechte sind Optionen im Steuerrecht, die es erlauben, bestimmte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auszuwählen. Durch die gezielte Nutzung dieser Wahlrechte kann die Steuerlast optimiert und die finanzielle Situation des Unternehmens positiv beeinflusst werden.